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Ich darf doch mit einem Bild von meinem Gesicht machen was ich will! Oder? |
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Ein Fotograf nimmt ein Portrait eines Menschen auf. Wer besitzt nun das Recht an diesem Bild? Darf der Fotograf das Bild nach Lust und Laune verwenden? Darf es der Portraitierte? Darf man sich ein fremdes Bild aus dem Internet herunter laden und vervielfältigen? Es gibt mehr als ein Gesetz, das diese Fragen regelt, und ganz gleich, wie das Rechtsempfinden des Einzelnen hierbei reagiert – niemand darf mit einem Bild machen was er will! Mit Ausnahmen.
1. Urheberrecht Das Urheberrecht bleibt zeitlebens beim Fotografen, und das sogar bis 70 Jahre nach seinem Tod! Es darf auch nicht abgetreten oder verkauft werden, das wäre illegal. Das bedeutet, dass selbst eine portraitierte Einzelperson nicht nach eigenem Ermessen mit dem Foto verfahren darf. Sie darf es nicht verändern, auch nicht beschneiden, nicht ohne Einverständnis des Künstlers oder gegen Entgelt veröffentlichen und auch nicht verkaufen. Das Werk eines Künstlers ist immer so zu belassen, wie er es geschaffen hat. Das Urheberrecht greift übrigens bereits bei der Entstehung des Bildes (Aufbau der Szenerie, Arrangement der aufzunehmenden Personen, etc.). Deshalb ist es nicht gestattet, dass bei Fotoaufträgen Anwesende (Gäste, Mitbewerber) mitfotografieren.
2. Bildnisrecht (Recht am eigenen Bild) Doch auch der Portraitierte genießt diesen Schutz, denn der Fotograf darf mit dem Foto ebenfalls nicht alles machen, wonach ihm gerade der Sinn steht. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung sowie eine Veränderung, die die Persönlichkeitsrechte des Portraitierten verletzt, bleibt ihm untersagt. Deshalb ist für Veröffentlichungen immer vertraglich der Umfang der Nutzung der Bilder zu klären.
3. Nutzungsrecht Und damit sind wir beim Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht wird mit dem Bezahlen der fotografischen Dienstleistung erworben, jedoch immer unter Berücksichtigung der Punkte 1. und 2.! Deshalb können Nutzungsrechte niemals uneingeschränkt sein. Art und Umfang der Nutzung sollten daher immer möglichst präzise in einem Vertrag geklärt werden. Der Urheber ist bei jeder Veröffentlichung anzugeben. Von der Nennung ist der Nutzer nur dann freigestellt, wenn der Künstler ausdrücklich und schriftlich darauf verzichtet.
Daraus ergeben sich die Nutzungebedingungen der von uns aufgenommenen Fotografien: Mit der Begleichung unserer Rechnung erhalten Sie von uns Nutzungsrechte für Ihre Fotos. Die Urheberrechte bleiben gemäß dem Urheberrechtsgesetz bei uns. Die Nutzungsrechte werden für die verschiedenen Nutzungsarten unterschiedlich erteilt:
1. Private Nutzung Für Ihre private Nutzung können Sie von den Dateien auf diesem Datenträger Foto-Abzüge oder Datei-Kopien für sich selbst, Ihre Familie und Ihre Freunde herstellen. Sie können die Fotos auch in Ihre privaten Drucksachen einbinden. Bearbeitungen und Veränderungen der Bilder bleiben hingegen untersagt. Wenn Sie Kopien von Dateien oder des gesamten Datenträgers weitergeben, geben Sie diese Textdatei bitte ebenfalls an die betroffenen Personen weiter.
2. Online-Nutzung Für die Veröffentlichung der Fotos auf Ihrer eigenen Homepage sowie für die Nutzung der Fotos als Profil- oder Galeriebilder auf den Seiten von Internetgemeinschaften (z. B. MySpace, Stayfriends, wer-kennt-wen etc.) erteilen wir Ihnen ebenfalls die Nutzungsrechte, jedoch ausschließlich geknüpft an die Bedingung, dass Sie den Fotos einen Autorennachweis in der Form „Foto: Fotostudio regnerybild.de, Hillesheim“ unmittelbar hinzufügen. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Zusatz außerdem als Hyperlink mit Verweis auf „www.regnerybild.de“ anlegen würden, dies ist jedoch keine Bedingung. Sollten Sie Bilder auf Ihren privaten Seiten veröffentlichen, bitte ich um die Adressen der Webseiten.
3. Gewerbliche Nutzung Für eine gewerbliche Nutzung benötigen Sie ein erweitertes Nutzungsrecht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Weitergabe der Bilder an Veranstalter, Dienstleister oder Print- und Online-Medien wäre z. B. solch eine gewerbliche Nutzung. Für gewöhnlich erlauben wir die Weitergabe an Hotels, Künstler etc., wenn unsere Firma als Urheber der Fotos genannt wird und ein Link auf unsere Seite gesetzt wird, so wie in Punkt 2) beschrieben.
4. Elektronische Signatur Unsere Urheberrechte nehmen wir auch im Internet wahr und setzen sie ggf. auch durch. Deshalb tragen unsere digitalen Fotos eine unsichtbare elektronische Signatur. Ein beauftragtes Unternehmen scannt ständig das Internet, um Fotos und Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Um Missverständnissen und Unannehmlichkeiten vorzubeugen, bitten wir Sie deshalb, auch bei privater Weitergabe der Fotos unsere Nutzungsbedingungen weiterzugeben.
Und nun wünschen wir Ihnen viel Freude an Ihren Fotos! Ihr Team vom Fotostudio regnerybild.de Inh. Thomas Regnery |